Verantwortlicher: Sabine Kathe, Meer-Content UG (haftungsbeschränkt)
Straße, Nr.: Vilhelm-la-Cour-Weg, 3
PLZ, Ort, Land: 24941, Flensburg, Deutschland
Gültig ab: 01.04.2019
Das sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur Meer-Content UG (haftungsbeschränkt), die im Folgenden einfach kurz als „Meer-Content“ oder „Agentur“ bezeichnet wird.
- Allgemeines
- Meer-Content bietet Kunden die Möglichkeit, Zielgruppenanalyse, Contenterstellung, Contentverteilung und Dienstleistungen rund um die Suchmaschinenoptimierung in Auftrag zu geben.
- Meer-Content entwickelt die Leistungen intern, vergibt allerdings auch Aufträge an Freelancer, die den Auftrag entsprechend der Vorgaben umsetzen. Gemäß dem Angebot bearbeitet Meer-Content den Auftrag oder vergibt entsprechende Arbeiten an qualifizierte Freelancer, welche die Bearbeitung unter der Leitung von Meer-Content übernehmen.
- Nutzung der Agenturdienste
- Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen AGB an. Der Kunde versichert dabei, dass alle von ihm angegebenen Daten richtig, vollständig und wahrheitsgemäß angegeben sind.
- Meer-Content behält sich vor, den Betrieb seines Dienstes jederzeit einzustellen.
- Zustandekommen des Vertrages
- Die Basis einer Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Meer-Content ist ein individuell ausgearbeitetes Angebot, welches vom Kunden rechtswirksam angenommen wird.
- Die Inanspruchnahme der Meer-Content-Dienstleistungen ist Unternehmern und Unternehmen (natürliche oder juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften) gemäß §§ 14, 310 Absatz 1 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vorbehalten.
- Die Bearbeitungsdauer vereinbart Meer-Content individuell mit dem Kunden.
- Zusammenarbeit
- Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
- Wenn der Kunde erkennt, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, muss er dies und die ihm erkennbaren Folgen Meer-Content sofort mitteilen.
- Die Vertragsparteien nennen auf Wunsch der jeweils anderen Vertragspartei einen Ansprechpartner und dessen Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
- Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
- Leistungen von Meer-Content
- Meer-Content übernimmt die in der jeweiligen Auftragsbestätigung vereinbarte vertragsgemäße Beratung und Durchführung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Zielgruppenkommunikation oder Online-Marketing-Maßnahmen.
- Alle zur Veröffentlichung von Meer-Content erstellten Texte und sonstige Materialien werden dem Kunden per E-Mail zur Korrektur und Freigabe übermittelt.
- Nachbesserungen und Ablehnung
- Der Kunde hat die Möglichkeit, bei Mängeln einzelner Web- der Content-Elemente entsprechende Nachbesserungen zu fordern. Die Angaben, welche Teile der Web- oder Content-Elements nachzubessern sind, muss vom Kunden so genau wie möglich gefasst werden, damit Meer-Content die Möglichkeit gewährt wird, die Nachbesserungen dementsprechend vorzunehmen. Änderungswünsche hat der Kunde schriftlich gegenüber Meer-Content mitzuteilen.
- Nach einer Prüfung des Änderungswunsches wird Meer-Content dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Sofern die Prüfung des Änderungswunsches mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden ist, kann die Agentur die Erstattung der durch die Prüfung entstehenden Kosten verlangen.
- Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
- Eine Nachbesserung ist für Meer-Content nur dann verpflichtend, wenn sie sich mit der ursprünglichen Auftragsbeschreibung deckt. Meer-Content muss die Nachbesserung in diesem Fall innerhalb eines angemessenen Zeitraumes vornehmen. Nach erfolgter Überarbeitung kann der Kunde das Web- oder Content-Element annehmen, erneut nachbessern lassen oder ablehnen. Eine erneute Nachbesserung ist nur dann zulässig, wenn das Web- oder Content-Element mangelhaft ist und sich die erneute Nachbesserungsanforderung im Rahmen der 1. Nachbesserungsanforderung hält.
- Der Kunde kann einen Korrekturgang (Korrekturschleife) verlangen, für welchen Meer-Content eine angemessene Bearbeitungszeit eingeräumt wird. Weitere Korrekturschleifen und Änderungswünsche sind nur nach einer entsprechenden Honoraranpassung möglich, die im individuellen Angebot genau beschrieben wird.
- Alle Termine, die von dem Änderungsverfahren betroffenen sind, werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Die Agentur wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
- Aufgaben und Pflichten des Kunden
- Der Kunde unterstützt Meer-Content bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Insbesondere hat der Kunde Meer-Content mit allen ihm zur Verfügung stehenden Informationen zu versorgen, die zur Durchführung der übernommenen Aufgaben erforderlich sind.
- Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Meer-Content im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien (z. B. Bild-, Ton-, Text- o. ä.) zu beschaffen, hat der Kunde diese Meer-Content umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Meer-Content die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz- und Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für den Inhalt übertragener Daten ist allein der Kunde verantwortlich. Somit hat der Kunde sicherzustellen, dass die Inhalte der übertragenen Bilder und Texte nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere schließt dies Urheber- und Markenrechte ein. Der Kunde stellt Meer-Content von Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die diese wegen der Ausführung eines Kundenauftrages gegen Meer-Content geltend machen.
- Der Kunde ist im Rahmen der Auftragsabwicklung verpflichtet, mindestens alle drei Werktage seine E-Mails abzurufen und innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auf Rückfragen und dergleichen zu reagieren.
- Der Kunde hat die ihm vorgelegte Konzeption sowie die jeweils vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen ebenso wie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne zu prüfen und zu genehmigen.
- Soweit der Kunde die Durchführung auf der genehmigten Konzeption basierender einzelner Projekte oder Maßnahmen storniert, ist er verpflichtet, Meer-Content von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen und Meer-Content alle Verluste zu ersetzen, die sich aus solchen Projekten oder Maßnahmen aufgrund des Abbruchs oder der Änderung ergeben. Zudem hat Meer-Content Anspruch auf Vergütung für die bereits vorbereiteten und bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der getroffenen Vereinbarungen.
- Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, dass Meer-Content eine erfolgreiche Auftragsdurchführung nicht mehr möglich erscheint, so ist Meer-Content nach Mahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis einseitig zu beenden und alle bis dahin erbrachten Leistungen nach den im Angebot erstellten Vergütungssätzen abzurechnen.
- Termine
- Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
- Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch Dritte, die dem Kunden zuzurechnenen sind etc.) hat Meer-Content nicht zu vertreten und berechtigen Meer-Content, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Meer-Content wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
- Zahlung und Vergütung
- Die Vergütung von Meer-Content erfolgt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zwischen den Parteien nach Zeitaufwand und Leistungen. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils im Angebot ausgehandelten Sätze von Meer-Content, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde. Meer-Content ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von der Agentur erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
- Sofern die Parteien keine besondere Vereinbarung getroffen haben, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.
- Die Rechnung ist unverzüglich, spätestens zehn Tage, nach Erhalt zur Zahlung fällig.
- Als Zahlung ist auch Vorkasse (Vorauszahlung) möglich.
- Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, behält sich Meer-Content vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen nicht auszuführen.
- Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Nutzungsrechte
- Meer-Content überträgt dem Kunden alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstige Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter diesem Vertrag gewährten Leistungen, einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Entwürfen und Gestaltungen. Ausgeschlossen von dieser Übertragungspflicht sind Rechte der Agentur an Tools und Softwareprogrammen sowie an eigenen Planungsverfahren, Methoden und darauf basierenden Darstellungsformen, die das unternehmensspezifische Know-how von Meer-Content darstellen.
- Die Einräumung der Nutzungsrechte besteht nur unter der Bedingung der uneingeschränkten Abnahme und vollständigen Bezahlung der Web- oder Content-Elemente.
- Vor endgültiger Abnahme und vollständiger Bezahlung dürfen die Web- oder Content-Elemente nicht verwendet werden.
- Laufzeit und Kündigung
- Befristete Dienstleistungsverträge enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf.
- Ist für einen Dienstleistungsvertrag über eine laufende Betreuung mit monatlichem Pauschalhonorar keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart, so beträgt diese drei Monate bis zum Monatsende.
- Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine der Vertragsparteien ihre aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten grob verletzt.
- Dienstleistungen, die im Folgemonat nach der Kündigung an den Kunden übermittelt werden, weil sie den Leistungszeitraum noch betreffen, werden dem Kunden gesondert nachberechnet.
- Datensicherung
- Haftung
- Meer-Content legt die von ihr entworfenen Vorlagen dem Kunden vor, damit dieser die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Kunde die Vorlagen frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben.
- Meer-Content haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Anzeigen, Entwürfe, Konzeptionen, Anregungen, Vorschläge usw.
- Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und der speziellen Werberechts- und Teledienstgesetze verstoßen. Der Kunden kann eine rechtliche Prüfung der in Auftrag gegebenen Leistung durch einen Rechtsanwalt verlangen, sofern er die damit verbundenen Kosten übernimmt.
- Meer-Content haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
- Alle abgestimmten Aktivitäten erfolgen auf Gefahr des Kunden.
- Datenschutz
- Geheimhaltung
- Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
- Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
- Meer-Content verpflichtet sich, sämtliche ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. Die Agentur steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen abgesprochen wird.
- Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.
- Referenzen
- Schlussbestimmungen
- Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
- Bei Zustellung per E-Mail gilt die Lieferung als zugegangen, wenn die Agentur vom Mailserver des Kunden innerhalb von 24 Stunden keine Fehlermeldung als Antwort erhält.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Flensburg, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Meer-Content führt in regelmäßigen Abständen Datensicherungen der für den Auftrag spezifischen Informationen durch. Sollte es dennoch zu einem eventuellen Datenverlust kommen, wird sich Meer-Content bemühen, den Fehler schnellstmöglich zu beheben und die Daten bzw. den Zustand vor dem Datenverlust wiederherzustellen. Eine Verpflichtung der Agentur hierzu besteht jedoch nicht.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses Daten über seine Person oder sein Unternehmen gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Daten im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Beauftragung externer Dienstleister und für die sonstige Auftragsdurchführung notwendig sind.
Beachten Sie zu Datenschutzfragen auch die Hinweise unserer Datenschutzerklärung.
Meer-Content darf den Kunden auf der eigenen Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Zu finden sind die Referenzkunden in der Kategorie „Referenzen“. Die Agentur darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf Referenzkunden hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.